Es ist mir nicht nur ein politisches Anliegen, das Verwaltungshandeln transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Diese Transparenz möchte ich auch in Bezug auf mein Amt gewährleisten. Daher stelle ich hier Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften sowie weitere Informationen dar.

Nebentätigkeiten qua Amt
  • Verbandsvorsitzender des Zweckverbands Mittleres Würmtal (gemeinsame Kläranlage mit Heimsheim)
  • Stellvertretender Verbandsvorsitzender der Zweckverbände Döffingen-Schafhausen-Dätzingen (gemeinsame Kläranlage und Trinkwasserversorgung mit Grafenau)
  • Mitglied des Stiftungsrats der Emil-Haag-Stiftung
  • Aufsichtsratsvorsitzender der EnWdS Energie Weil der Stadt GmbH & Co. KG (Gesellschaft zu 51% in städtischem Besitz)
  • Mitglied im „EnBW vernetzt“-Komitee
  • Mitglied im Kommunalen Dachbeirat der EnBW
  • Mitglied der Vertreterversammlung der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)
  • Mitglied im Vorstand der Kepler-Gesellschaft
  • Stellvertretender Vorsitzender des Vereins Weil der Städter Tafel e.V.
  • Vorsitzender des Beirats der Sozialstation Weil der Stadt
Sonstige Nebentätigkeiten
  • Mitglied der Vertreterversammlung der FLÜWO-Wohnungsbaugenossenschaft

(Ordentliche) Mitgliedschaften in Vereinen, Verbänden, Genossenschaften
  • Verband Baden-Württembergischer Bürgermeister e.V., Kreisverband Böblingen
  • Kepler-Gesellschaft Weil der Stadt
  • Freunde und Förderer des Handballs in Württemberg e.V.
  • FLÜWO Baugenossenschaft
  • Heimatverein Weil der Stadt
  • Heimatkreis Merklingen
  • VdK Merklingen-Münklingen
  • Landfrauen Merklingen-Hausen
  • Verein Partnerschaft Gesunde Welt e.V.
Dienstwagen & Parken
  • Der Dienstwagen des Bürgermeisters wurde bereits unter meinem Vorgänger abgeschafft. Dies spart der Stadt Geld und ist zu begrüßen.
  • Da es keinen Dienstwagen gibt, nutze ich mein Privat-KFZ als Dienstwagen.
  • Für den dienstlichen Gebrauch des Privat-KFZ habe ich, wie alle anderen städtischen Mitarbeiter in derselben Konstellation auch, eine StVO-konforme Ausnahmegenehmigung für das Parken.
  • Da es keinen „Bürgermeister-Parkplatz“ am Rathaus gibt (und ich auch keinen einrichten möchte), weiche ich auf die öffentlichen Stellplätze aus.
  • Um jeglichen Anschein eines privaten Vorteils durch die dienstliche Ausnahmegenehmigung zu vermeiden, bezahle ich zusätzlich Parkgebühren – und nutze hierfür keinen städtischen Zuschuss.