Es ist mir nicht nur ein politisches Anliegen, das Verwaltungshandeln transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Diese Transparenz möchte ich auch in Bezug auf mein Amt gewährleisten. Daher stelle ich hier Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften sowie weitere Informationen dar.

Nebentätigkeiten qua Amt
  • Verbandsvorsitzender des Zweckverbands Mittleres Würmtal (gemeinsame Kläranlage mit Heimsheim)
  • Stellvertretender Verbandsvorsitzender der Zweckverbände Döffingen-Schafhausen-Dätzingen (gemeinsame Kläranlage und Trinkwasserversorgung mit Grafenau)
  • Mitglied des Stiftungsrats der Emil-Haag-Stiftung
  • Aufsichtsratsvorsitzender der EnWdS Energie Weil der Stadt GmbH & Co. KG (Gesellschaft zu 51% in städtischem Besitz)
  • Mitglied im „EnBW vernetzt“-Komitee
  • Mitglied im Kommunalen Dachbeirat der EnBW
  • Mitglied der Vertreterversammlung der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)
  • Mitglied im Vorstand der Kepler-Gesellschaft
  • Stellvertretender Vorsitzender des Vereins Weil der Städter Tafel e.V.
  • Vorsitzender des Beirats der Sozialstation Weil der Stadt
  • Mitglied im Verwaltungsrat des Zweckverbandes 4IT
  • Mitglied im Verwaltungsrat vom Komm.One
Sonstige Nebentätigkeiten
  • Mitglied der Vertreterversammlung der FLÜWO-Wohnungsbaugenossenschaft

(Ordentliche) Mitgliedschaften in Vereinen, Verbänden, Genossenschaften
  • Verband Baden-Württembergischer Bürgermeister e.V., Kreisverband Böblingen
  • Kepler-Gesellschaft Weil der Stadt
  • Freunde und Förderer des Handballs in Württemberg e.V.
  • FLÜWO Baugenossenschaft
  • Heimatverein Weil der Stadt
  • Heimatkreis Merklingen
  • VdK Merklingen-Münklingen
  • Landfrauen Merklingen-Hausen
  • Verein Partnerschaft Gesunde Welt e.V.
  • MixTour Weil der Stadt e.V.
Dienstwagen & Parken
  • Der Dienstwagen des Bürgermeisters wurde aus Kostengründen abgeschafft.
  • Da es keinen Dienstwagen gibt, wird das Privat-KFZ des BM als Dienstwagen genutzt.
  • Für das Privat-KFZ hat der BM, wie alle anderen städtischen Mitarbeiter in derselben Situation auch, eine StVO-konforme Ausnahmegenehmigung für das dienstliche Parken.
  • Da es keinen reservierten „Bürgermeister-Parkplatz“ am Rathaus gibt (und auch keiner eingerichtet werden soll), muss zum dienstlichen Parken ggf. auf öffentliche Parkplätze ausgewichen werden.
  • Für das private Parken muss der BM, wie jeder andere auch, auf eigene Kosten ein Parkticket lösen.